Die Wahl auf einen Blick

Auf dieser Seite geben wir Ihnen einen Überblick zu den wichtigsten Fragen zur Wahl der Beiräte für Migration und Integration. Bitte beachten: Die Informationen beziehen sich auf die Wahl in 2024.

Wann ist die Wahl?

Am 10. November 2024 werden in Rheinland-Pfalz die Wahlen der Beiräte für Migration und Integration durchgeführt. Unter Umständen weichen einzelne Kommunen von der einheitlichen Terminempfehlung für Rheinland-Pfalz ab. Sollte in Ihrer Kommune der Wahltermin auf einen anderen Tag als dem 10.11.2024 fallen, gibt Ihre Kommune darüber in einer Bekanntmachung Auskunft. Bitte erkundigen Sie sich in den einschlägigen Informationsmedien wie dem Amtsblatt oder der Website Ihrer Kommune. Wird die Wahl als Briefwahl durchgeführt, müssen Sie sich spätestens bis zum 08.11.2024 in das Wählerverzeichnis eintragen und Ihre Briefwahlunterlagen beantragen. Diese müssen Sie ausgefüllt bis zum 10.11.2024 einsenden. Ausländische Einwohner*innen sowie Staatenlose erhalten automatisch die Wahlunterlagen zugesandt.

Was ist ein Beirat?

Die kommunalen Beiräte sind Fachgremien, die die Integration von Migrant*innen und ihre politische Partizipation fördern sollen. Beiräte setzen daher auf eine stärkere Einbeziehung der Migrant*innen in die kommunale Politik, ihr ehrenamtliches Engagement und die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung. Die Beiräte beraten die kommunale Politik zu allen Themen der Migration und Integration.

Was ist die rechtliche Grundlage?

Nach Bestimmungen der rheinland-pfälzischen Kommunalverfassung (§ 56 Gemeindeordnung [GemO] und § 49a Landkreisordnung [LKO]) ist ein Beirat für Migration und Integration in Gemeinden/Städten mit mehr als 1.000 ausländischen Einwohner*innen und in Landkreisen mit mehr als 5.000 ausländischen Einwohner*innen einzurichten.

Wer darf wählen (aktives Wahlrecht)?

1.) Ausländische Einwohner*innen,
2.) Staatenlose,
3.) Eingebürgerte,
4.) Spätaussiedler*innen,
5.) Einwohner*innen mit deutscher und ausländischer Staatsangehörigkeit (Doppelstaatler).

Es dürfen auch die Kinder der oben genannten Gruppen ab dem 16. Lebensjahr wählen. Die Wahlberechtigten müssen bis zum 10. August 2024 in ihrem Wahlgebiet mit Erstwohnsitz angemeldet sein.

Wer darf gewählt werden (passives Wahlrecht)?

Als Beiratsmitglied können alle Einwohner*innen einer Kommune (die mindestens drei Monate gemeldet sind), mit oder ohne Migrationshintergrund, die zum Zeitpunkt der Wahlen das Lebensalter von 16 Jahren erreicht haben, kandidieren.

Für wie lange ist man gewählt?

Beiräte werden für fünf Jahre gewählt, das heißt bis Ende 2029. Eine Ausnahme bilden persönliche Umstände, die es nötig machen, das Mandat niederzulegen.

An wen können sich mögliche Kandidat*innen für Fragen zur Wahl vor Ort wenden?

1.) An den Beirat für Migration und Integration vor Ort
2.) An die Geschäftsstelle des Beirates vor Ort (soweit vorhanden)
3.) An die kommunale Verwaltung vor Ort

An wen können sich Interessierte bei Fragen zur Wahlkampagne wenden?

AGARP (Arbeitsgemeinschaft der Beiräte für Migration und Integration Rheinland-Pfalz)
Frauenlobstr. 15-19
55118 Mainz
www.agarp.de

Dr. Dorothea Fuhr Projektbeauftragte Beiratswahlen der AGARP

E-Mail: dorothea.fuhr@agarp.de

Telefon-Nr.:  06131 – 638435